Frage: Legalisierung illegal anwesender Ausländer auf kommunaler Ebene
In Zürich fordern Organisationen, analog zu den sogenannten "Sanctuary Cities" in Amerika einen kommunalen Ausweis zu schaffen ("City-Card"), der die Anwesenheit von Sans-Papiers legalisiert. Gemäss dem Zürcher Stadtrat ist dies nach Schweizer Recht nicht möglich: "Schweizer Städte müssen geltendes Recht vollziehen und auch beim Vollzug des geltenden Ausländerrechts vollumfänglich mitwirken."
- Ist es möglich, kommunale Ausweise mit diesem Zweck zu schaffen?
- Wer hat die Kompetenz zur Ausweiserstellung?
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Parlamentarische Initiative: Für eine konsequente Durchsetzung des Strafrechts. Streichung der Täterschutzklausel bei Landesverweisungen
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Frage: Das Bankgeheimnis über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschalten?
Etliche Banken haben dieses Jahr ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Als Kunde ist man faktisch gezwungen, die Bank von den Geheimhaltungspflichten zu entbinden und auf das Bankkundengeheimnis zu verzichten.
- Ist dies legal?
- Ist es juristisch haltbar, dass damit faktisch die Finma in Rundschreiben entscheidet, wo, wann und an wen Daten geliefert werden dürfen?
- Könnten ein Anwalt oder ein Arzt sich auch via AGB generell von ihrem Berufsgeheimnis entbinden lassen?
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Parlamentarische Initiative: Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 68 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) sowie, soweit nötig, die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse, seien dahingehend zu ändern, dass Unternehmen die Abgabe für Radio und Fernsehen nicht mehr zu entrichten haben.
Begründung:
Die Diskussion zur "NoBillag"-Initiative zeigte auf, dass mittlerweile von verschiedensten Seiten Reformbedarf in Bezug auf die Gesetzgebung zu Radio und Fernsehen erkannt wird. Bereits in der parlamentarischen Debatte zur Initiative haben die grossen Wirtschaftsverbände (Schweizerischer Gewerbeverband sowie economiesuisse) den Gegenvorschlag unterstützt, welcher die Abgabenhöhe auf 200 Franken festsetzen und die Zahlungspflicht für Unternehmen streichen wollte. Mittlerweile hat auch die Freisinnige Partei dieses Anliegen aufgenommen und fordert die "Befreiung der Unternehmen von der Medienabgabe" (Positionspapier "Mehr Markt für die Schweizer Medienlandschaft", 13.1.2018, S. 2). Die Schweizerische Volkspartei forderte die Streichung der umstrittenen Unternehmensabgabe schon immer.
Nachdem im Rahmen der Debatte zur "NoBillag"-Initiative auch seitens der Gegner wiederholt darauf hingewiesen worden ist, dass der "Service public"-Auftrag genauer definiert und eingeschränkt werden müsse, scheint der Zeitpunkt gekommen, die Unternehmensabgabe aufzuheben. Darum sollen Artikel 68 RTVG und die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse im Falle eines Neins zur "No Billag"-Initiative entsprechend revidiert werden.
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Interpellation: Studie der Universität St. Gallen zum Leistungsangebot privater Medien
In seiner Frage 15.5611 interessierte sich Nationalrat Matthias Aebischer für die Haltung des Bundesrates zur Studie "Service privé - Eine Analyse der Angebote des privaten Rundfunks", welche die Universität St. Gallen kürzlich publiziert hat. Die schnippische Antwort des Bundesrates wirft indessen mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Klärung folgender Fragen:
1. Wenn er die genannte Studie als "nicht repräsentativ" und darum "nicht wissenschaftlichen Kriterien" entsprechend bezeichnet, welche Kriterien der Wissenschaftlichkeit legt er dabei an? Wie definiert er also die "Repräsentativität" oder "Wissenschaftlichkeit" von empirischen Studien?
2. Betrachtet er es als seine Aufgabe, die wissenschaftliche Qualität der Studien Schweizer Universitäten zu beurteilen? Woraus leitet er seine Befähigung hierzu ab?
3. Wenn er feststellt, die Studie der Universität St. Gallen könne nicht mit den Programmanalysen des Bundesamtes für Kommunikation verglichen werden, welchen Widerspruch zwischen diesen Studien meint der Bundesrat zu erkennen?
4. Welche Studien des Bundesamtes für Kommunikation gibt es, die das Angebot privater, nichtgebührenfinanzierter TV- und Radio-Programme inhaltsanalytisch in ihrer ganzen Breite untersuchen?
5. Würde er es als sinnvoll betrachten, umfassende Analysen privater, nichtgebührenfinanzierter TV- und Radio-Programme zu erstellen, um Überschneidungen zwischen diesen privaten und den gebührenfinanzierten Programmen identifizieren zu können?
6. Wie beurteilt er inhaltlich die Quintessenz der Studie der Universität St. Gallen, nach der das breite Angebot der gebührenfinanzierten Programme die privaten Programme in ihrer Entwicklung behindert?
7. Wie beurteilt er die Schlussfolgerung der Studie, nach der Schweizer Konsumenten heute durch Gebühren für Programme bezahlen müssen, die sie durch private Angebote auch kostenlos empfangen könnten?
8. Wie beurteilt er die Schlussfolgerung der Studie, nach der gebührenfinanzierte Sender durch ihre finanzkräftige Nachfrage die Kosten für in- und ausländische Sendungen in die Höhe treiben und so privaten, nichtgebührenfinanzierten Programmen die Refinanzierung erschweren?
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Parlamentarische Initiative: Verdichtung ermöglichen. Widersprüche und Zielkonflikte aufgrund des ISOS ausschliessen
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) sei um einen Absatz 3 zu ergänzen, der vorsieht, dass ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare möglich ist, wenn ihr öffentliche Interessen, insbesondere die Verdichtung der Siedlungsfläche nach innen, entgegenstehen. Ein Abweichen ist jedoch ausgeschlossen, wenn die inventarisierten Bauwerke oder Siedlungen sich durch eine aussergewöhnliche historische Bedeutung oder Einzigartigkeit auszeichnen.
Begründung:
Die im Natur- und Heimatschutzgesetz festgehaltene Zielsetzung für das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) beinhaltet die Verpflichtung des Bundes zur Erstellung eines Inventars von Objekten, welchen nationale Bedeutung zukommt. Dieser einst unumstrittene Auftrag hat in den vergangenen Jahren vermehrt zu Diskussionen geführt, da die zuständigen Gremien einerseits eine immer höhere Aktivität entwickeln und die Gerichte auf der anderen Seite die Einträge im ISOS zunehmend als Richtschnur interpretieren.
Dass das Inventar namentlich auch in städtischen Gebieten immer umfangreicher wird und ganze Siedlungen umfasst, stellt Politiker, Stadtplaner, aber auch Hauseigentümer und Unternehmer vor unlösbare Aufgaben: Wie soll im Rahmen der Revision von Bau- und Zonenordnungen und von Siedlungsrichtplänen der Vorgabe der Verdichtung nachgekommen werden, wenn gleichzeitig ganze Quartiere nicht mehr verändert werden dürfen? So sind beispielsweise in der Stadt Zürich mittlerweile drei Viertel der Siedlungsfläche durch ISOS erfasst. Soll eine Verdichtung in städtischen Gebieten angestrebt werden, um die Grünflächen auf der Landschaft zu schützen, müssen zwingend Ausnahmen vorgesehen werden können.
Der diesbezügliche Gegensatz zwischen den Grundsätzen von Artikel 1 RPG, welcher verlangt, dass die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken sei, um kompakte Siedlungen zu schaffen und die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft schützen zu können und von Artikel 6 NHG (Inventar der Objekte von nationaler Bedeutung) ist durch die Schaffung des beantragten Absatzes 3 zu entschärfen.
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Interpellation: Verantwortungsbewusste Leitungsgremien in den Vorsorgeorganisationen
Mitglieder von Leitungsgremien bundesnaher Vorsorgeorganisationen (z.B. Compenswiss oder Publica) haben nicht nur die üblichen Pflichten treuhänderischer Vermögensverwaltung, sondern müssen sich bewusst sein, dass ihre Entscheidungen leicht zu asymmetrischen Markteingriffen führen können.
Dem Schweizer Verband verantwortungsbewusster Kapitalanlagen (VSSK) gehören ausnahmslos öffentliche Institutionen an. Nun macht dieser Verband Vorschläge, Gelder aus bestimmten Investitionen abzuziehen und bestimmte Investitionsmöglichkeiten von den Indexen zu entfernen. Der Bundesrat ist gebeten, anhand der Beispiele der Institutionen Compenswiss und Publica folgende Fragen zu beantworten:
1. Werden die Empfehlungen des VSSK von diesen Instituten umgesetzt?
2. Falls die Empfehlungen umgesetzt werden: Auf welcher Grundlage geschieht dies? Gibt es einen geregelten Prozess oder handelt es sich um ad hoc-Entscheide?
3. Werden die Empfehlungen kritisch überprüft, indem Pro- und Contra-Argumente dokumentiert, gewürdigt sowie öffentlich zugänglich gemacht werden?
4. Wie wird sichergestellt, dass die entsprechenden Strategien bzw. Anlagestrategien dieser Organisationen mit den Empfehlungen der VSSK im Einklang sind?
5. Sind sich die Mitglieder der Leitungsgremien der potenziellen Haftungsansprüche bewusst, die gegen sie persönlich geltend gemacht werden könnten, wenn sie aufgrund von SVVK-Empfehlungen ihre Pflichten zur treuhänderischen Vermögensverwaltung verletzen?
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Frage: Schriftenlose Personen und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Interpellation 17.3906:
1. Wann genau kann von einer Person nicht verlangt werden, sich bei den zuständigen Behörden um die Ausstellung von Reisedokumenten zu bemühen?
2. Welches sind die Voraussetzungen, um eine Person mit ungeklärter Staatsangehörigkeit de jure als staatenlos zu erklären?
3. Bemüht sich die Verwaltung, oder gibt es Fristen, um den Status "Staat unbekannt" zu klären? Oder bleibt dies ein Dauerzustand?
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Frage: Teure Eigenwerbung der SRG
Im Nachgang zur Interpellation 17.3887 bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hoch sind die Kosten für das Betreiben der 108 Facebook-, 54 Twitter- und 32 Instagram-Accounts sowie der 42 Youtube-Kanäle?
- Für welchen Betrag wird dort Werbung geschaltet?
- Sind diese Kosten in den ausgewiesenen Gesamtkosten für Online-Aktivitäten von 56 Millionen Franken pro Jahr enthalten?
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Interpellation: Bürgerrechtsbewerber mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Gesetzeslücke oder Versagen der Behörden?
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Ältere Vorstösse und Voten
15.4218 : Studie der Universität St. Gallen zum Leistungsangebot privater Medien
Ip. (Interpellation) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei...
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15.9015 - Amtliches Bulletin - Nationalrat - 16.12.15-08h20 - Laufende Sitzung: 15.9015 Ausserordentliche Session. Bericht zum Service public
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Bericht über den Service public". Wir behandeln in der ausserodentlichen Session die Motion 15....› zum Beitrag auf parlament.ch
15.9015 - Amtliches Bulletin - Nationalrat - 16.12.15-08h20 - In Bearbeitung: 15.9015 Ausserordentliche Session. Bericht zum Service public
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Bericht über den Service public". Wir behandeln in der ausserodentlichen Session die Motion 15....› zum Beitrag auf parlament.ch
15.9015 - Amtliches Bulletin - Nationalrat - 16.12.15-08h20 - Provisorischer Text: 15.9015 Ausserordentliche Session. Bericht zum Service public
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Bericht über den Service public". Wir behandeln in der ausserordentlichen Session die Motion Rickli Natalie 15....› zum Beitrag auf parlament.ch
15.9015 - Amtliches Bulletin - Nationalrat - 16.12.15-08h20: 15.9015 Ausserordentliche Session. Bericht zum Service public
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Bericht zum Service public". Wir behandeln in der ausserordentlichen Session die Motion Rickli Natalie 15.4032, "Vollständiger Bericht zum Service public"....› zum Beitrag auf parlament.ch
15.495 : Bewilligung nicht konzessionierter Tätigkeiten nur bei zwingender Notwendigkeit
Pa.Iv. (Parlamentarische Initiative) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei...
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15.4124 : Verbundpartnerschaft ohne Verbundpartner? Bildungsanbieter in Berufsbildung einbeziehen
Ip. (Interpellation) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen Volkspartei...
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15.4124 : Verbundpartnerschaft ohne Verbundpartner? Die Bildungsanbieter in die Berufsbildung einbeziehen
Ip. (Interpellation) - Rutz Gregor; Fraktion der Schweizerischen VolksparteiGemäss Artikel 1 des Berufsbildungsgesetzes ist die Berufsbildung (BBG) gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Es stärkt den Wirtschafts- und Bildungsstandort Schweiz, dass er von einer gleichberechtigten, aber rollenspezifischen Zusammenarbeit der verschiedenen Ak...
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15.5595 - Amtliches Bulletin - Nationalrat - 14.12.15-14h30 - Laufende Sitzung: 15.5595 Fragestunde. Frage Rutz Gregor. Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht der SRG
15.5595 Fragestunde. Frage Rutz Gregor. Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht der SRG...› zum Beitrag auf parlament.ch
15.5595 - Amtliches Bulletin - Nationalrat - 14.12.15-14h30 - In Bearbeitung: 15.5595 Fragestunde. Frage Rutz Gregor. Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht der SRG
15.5595 Fragestunde. Frage Rutz Gregor. Fragen zur Mehrwertsteuerpflicht der SRG...› zum Beitrag auf parlament.ch
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